Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: StumbleUpon Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Technorati

Raucherentwöhnung - Krankenkassen übernehmen eventuell die Kosten

Auch wenn der Wille da ist, der Zigarette endlich abzuschwören, fällt es den meisten Rauchern unendlich schwer, tatsächlich mit dem Rauchen Schluss zu machen. Dass Rauchen die Gesundheit bedroht, ist allgemein bekannt. Herz-Kreislauf-, Atemwegs- und Krebserkrankungen können unangenehme und oftmals auch lebensbedrohliche Folgen des Nikotinkonsums sein. Zusätzlich wird durch das Rauchen der Alterungsprozess eines Menschen spürbar beschleunigt.

Trotz dieses Wissens trägt die Abhängigkeit des Rauchers vom Tabak enthaltenen Nervengift Nikotin dazu bei, dass die Raucherentwöhnung zum nervenaufreibenden Dauerthema wird. Und das meist ohne Erfolg, denn die wenigsten Raucher schaffen es aus eigener Kraft, mit dem Nikotingenuss aufzuhören. Dies könnte ein Grund dafür sein, warum die Krankenkassen erkannt haben, dass es langfristig kostengünstiger ist, Menschen bei der Raucherentwöhnung zu unterstützen, als die hohen, über Jahre anfallenden Folgekosten für Behandlungen und Therapien bezahlen zu müssen. Nichtraucherprogramme, die von den Krankenkassen unterstützt werden, können Betroffenen helfen, aus dieser Abhängigkeit heraus zu kommen.



Eine grundsätzliche Übernahme der Kosten zur Raucherentwöhnung ist durch die gesetzlichen Krankenversicherungen allerdings nach wie vor nicht gegeben. Das gilt vor allem für umstrittene Medikamente, deren Wirkung und Nutzen nicht bewiesen sind sowie stationäre Behandlungen. Immer mehr Kassen erklären sich jedoch bereit, die Kosten für Verhaltenstherapien zu übernehmen. Betroffene erhalten in diesem Fall eine Kostenerstattung von bis zu 80 Prozent der Kosten (maximal 75 Euro). Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannten Präventionskurs. Das gilt zum Beispiel auch für homöopathische Maßnahmen, aber nicht für Hypnose- und Akupunkturbehandlungen. Welche Kurse anerkannt werden, kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.

Auch die privaten Krankenversicherungen zahlen Nikotin-Ersatzprodukte (Überblick auf netdoktor.de) nicht. Etwas anders sieht es bei der Kostenübernahme rezeptpflichtiger Arzneimittel aus, die von der privaten Krankenversicherung teilweise übernommen werden. Verhaltenstherapeutische Maßnahmen gehören bei der PKV ebenfalls zum Leistungskatalog. Im Gegensatz zur GKV werden aber auch Hypnose und Akupunktur von den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden allerdings nur im Rahmen eines bestimmten Tarifes von den privaten Krankenversicherungen getragen. Sollte der aktuelle Tarif diese Leistung nicht erbringen, kann ein Wechsel der Tarifs innerhalb PKV Gesellschaft eine mögliche Option sein.

Um ganz sicher zu gehen, welche Kosten übernommen werden und welche nicht, lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse.