Mario Site Admin

Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 48 Wohnort: Schongau
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Verfasst am: 31.07.2007, 12:21 Titel: Rauchverbot in der Gastronomie - Baden-Württemberg |
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Geltungsbereich
Das Rauchen in Gaststätten ist untersagt. Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist und den Vorschriften des Gaststättengesetzes unterliegt
Ausnahmen
Bier-, Wein- und Festzelte, Außengastronomie und Reisegewerbe
Inkrafttreten
1.8.07 _________________ www.rauchen-abgewoehnen.info Hilfe auf dem Weg zum Nichtraucher
Zuletzt bearbeitet von Mario am 08.10.2007, 12:48, insgesamt einmal bearbeitet |
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