Mario Site Admin

Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 48 Wohnort: Schongau
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Verfasst am: 08.10.2007, 12:51 Titel: Rauchverbot in der Gastronomie - Brandenburg |
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Geltungsbereich
§ 1 GastG in Fassung von 1998 umschlossen Gasträume, In Diskotheken gilt ein generelles Rauchverbot, Einkaufszentren, Bier-, Wein- und Festzelte
Ausnahmen
Ausnahmegenehmigungen durch das Landesgesundheitsamt sind möglich, soweit durch bauliche oder andere Maßnahmen sichergestellt ist, dass keine Dritten gefährdet
Inkrafttreten
01.01.2008, Bußgelder werden ab 1.7.2008 fällig _________________ www.rauchen-abgewoehnen.info Hilfe auf dem Weg zum Nichtraucher |
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