Mario Site Admin

Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 48 Wohnort: Schongau
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Verfasst am: 08.10.2007, 12:58 Titel: Rauchverbot in der Gastronomie - Hessen |
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Geltungsbereich
§ 1 GastG in Fassung von 1998 umschlossen Gasträume sämtlicher Gaststätten, Diskotheken, Bier-, Wein- und Festzelte
Ausnahmen
Vereinseigene Räume, die nur durch Vereinsmitglieder nicht öffentlich genutzt werden, sind nicht erfasst.
Inkrafttreten
Noch unbekannt, aber nach Beratungen im Landtag seit 03.07.2007 im Sozialausschuss _________________ www.rauchen-abgewoehnen.info Hilfe auf dem Weg zum Nichtraucher |
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